Allgemein
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Informationen, Angebote, Berechnungen, Leistungen und Verträge, die über unsere Internetseiten, per Telefon, per E-Mail, per Post, persönlich oder auf anderem Wege zur Verfügung gestellt bzw. geschlossen werden.

Status
rhb Versicherungskontor, Joachim Brakensiek, Grüner Weg 10, 48291 Telgte, im nachfolgenden „rhb.“ genannt, ist unabhängiger Vermittler von Versicherungs- und Finanzprodukten und somit nicht an Unternehmen gebunden. Der rechtliche Status ist der eines Versicherungsmaklers. „rhb.“ steht dadurch wirtschaftlich auf der Seite des Kunden. „rhb.“ vermittelt Versicherungs- und Finanzprodukte ausgewählter Produktpartner.

„rhb.“ hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem Versicherungsunternehmen. Ebenso hält kein Versicherungsunternehmen eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an der Firma „rhb.“.

Schlichtungs,- und Beschwerdestellen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BAFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Telefon: 0228-4108-0, Fax: 0228-4108-1550


Vergütung
Der Kunde hat „rhb.“ im Regelfall für die Tätigkeit/Dienstleistungen nicht direkt zu bezahlen. Die Kosten für Versicherungsnachweis, -vermittlung und -abschluss werden der Firma „rhb.“ vom Versicherer durch die in den Prämien einkalkulierten Courtagen vergütet.

Leistungen
Die vorgestellten Gesellschaften und Produkte auf unseren Internetseiten und sonstigen Produktdruckstücken sind sorgfältig recherchiert. Die Firma „rhb.“ recherchiert den Markt unter der Einbeziehung von Preis und Leistung. Die Firma „rhb.“ ist bemüht, Tarife und Vorschläge ständig zu aktualisieren und den Marktgegebenheiten anzupassen. „rhb.“ erhebt jedoch nicht den Anspruch, eine vollständige Marktübersicht darzustellen. „rhb.“ kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass das zugrunde liegende Datenmaterial vollständig ist, insbesondere nicht dafür, dass sämtliche Versicherungsanbieter und/oder Finanzdienstleister in die Vergleiche und Recherche einbezogen werden. Dies ergibt sich aus der riesigen Datenfülle des Versicherungsmarktes und den daraus entstehenden Möglichkeiten sowie den eintretenden regelmäßigen Änderungen. Es ist durchaus möglich, dass andere Anbieter und/oder Vermittler günstigere Prämien anbieten.

Maklermandat und Vollmacht
Der jeweilige Kunde ermittelt selbstständig den für sich notwendigen Versicherungsschutz. Der Kunde informiert sich vorab über seinen Versicherungsbedarf und über das gewünschte Versicherungsprodukt. Der Kunde stellt sicher, dass für die persönlichen Risiken entsprechender Versicherungsschutz ausgesucht wird. Entscheidet sich der Kunde für einen Versicherungsvorschlag, können der Firma „rhb.“ die notwendigen Daten übermittelt werden. Damit bevollmächtigt der Kunde die Firma „rhb.“, den gewünschten Versicherungsschutz zu besorgen, es wird also ausschließlich für den gewünschten Versicherungsschutz und nur für die Vermittlung und Betreuung dieses Versicherungsschutzes ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. Der Kunde wird der Firma „rhb.“ alle relevanten Daten vollständig und wahrheitsgemäß übermitteln, die zu einer erfolgreichen Vermittlung notwendig sind. Die Firma „rhb.“ wird sich wenn notwendig mit dem Kunden telefonisch und/oder schriftlich in Verbindung setzen, um diese Informationen vollständig zu erhalten. Die Firma „rhb.“ prüft lediglich diese Informationen auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit für den Antrag. Nach erfolgreicher Vermittlung wird die Firma „rhb.“ nur auf Aufforderung durch den Kunden tätig, es besteht keine Verpflichtung, den bestehenden Vertrag zu überprüfen oder neuen Gegebenheiten anzupassen.

Die Firma „rhb.“ wird als Vermittler diesen Antrag fachgerecht bearbeiten und wenn möglich für entsprechende Deckung sorgen. Weitergehende Vereinbarungen können über entsprechende Makleraufträge im Einzelfall getroffen werden, insbesondere wenn dem Kunden die erarbeiteten Tarife nicht ausreichen und/oder spezielle Bedürfnisse berücksichtigt werden müssen. Erst dieser individuell zu treffende Maklervertrag führt zu einer individuellen Beratung.

Vertrag und Widerspruch
Eine Gewähr für das Zustandekommen eines Vertrages kann von der Firma „rhb.“ nicht übernommen werden. Hier entscheidet einzig und alleine der Versicherer.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der jeweilige Versicherer den Antrag angenommen hat. Die Firma „rhb.“ erteilt ausdrücklich keine Deckungszusage. Sollte dies erwünscht oder im Einzelfall unbedingt notwendig sein, wird das individuell behandelt. Die Firma „rhb.“ ist bemüht; umgehenden Versicherungsschutz zu besorgen. Nach Deckungserteilung durch den Versicherer wird der Antragsteller informiert. Dem Versicherungsvertrag kann bis zum Ablauf von 30 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der übrigen Verbraucherinformation schriftlich widersprochen werden (Absendung mit Nachweis genügt). Die Frist beginnt erst nach vollständiger Vorlage der Unterlagen und nach Belehrung über das Widerspruchsrecht. Das Recht zum Widerspruch erlischt ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie.

Datenschutz und Datenverarbeitung
Der Kunde willigt ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung, soweit zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer nötig, und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., zur Weitergabe übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Der Kunde willigt ein, dass der Versicherer, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung der Versicherungsangelegenheiten dient, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten an seine Vertreter weitergibt. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden, an den Versicherungsmakler nur dann, wenn es für die Vertragsgestaltung erforderlich ist.

Gerichtsstand
Für Kaufleute gilt 48231 Warendorf als vereinbarter Gerichtsstand.

Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden. Sollte eine Vorschrift dieser AGB unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.