Allgemein
Die nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für alle Informationen,
Angebote, Berechnungen, Leistungen und Verträge, die über
unsere Internetseiten, per Telefon, per E-Mail, per Post, persönlich
oder auf anderem Wege zur Verfügung gestellt bzw. geschlossen
werden.
Status
rhb Versicherungskontor,
Joachim Brakensiek, Grüner Weg 10, 48291 Telgte, im
nachfolgenden „rhb.“ genannt, ist unabhängiger
Vermittler von Versicherungs- und Finanzprodukten und somit nicht an
Unternehmen gebunden. Der rechtliche Status ist der eines
Versicherungsmaklers. „rhb.“ steht dadurch wirtschaftlich
auf der Seite des Kunden. „rhb.“ vermittelt
Versicherungs- und Finanzprodukte ausgewählter
Produktpartner.
„rhb.“ hält keine mittelbare
oder unmittelbare Beteiligung an einem Versicherungsunternehmen.
Ebenso hält kein Versicherungsunternehmen eine mittelbare oder
unmittelbare Beteiligung an der Firma „rhb.“.
Schlichtungs,-
und Beschwerdestellen
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungen (BAFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn,
Telefon: 0228-4108-0, Fax: 0228-4108-1550
Vergütung
Der Kunde hat „rhb.“
im Regelfall für die Tätigkeit/Dienstleistungen nicht
direkt zu bezahlen. Die Kosten für Versicherungsnachweis,
-vermittlung und -abschluss werden der Firma „rhb.“ vom
Versicherer durch die in den Prämien einkalkulierten Courtagen
vergütet.
Leistungen
Die vorgestellten
Gesellschaften und Produkte auf unseren Internetseiten und sonstigen
Produktdruckstücken sind sorgfältig recherchiert. Die Firma
„rhb.“ recherchiert den Markt unter der Einbeziehung von
Preis und Leistung. Die Firma „rhb.“ ist bemüht,
Tarife und Vorschläge ständig zu aktualisieren und den
Marktgegebenheiten anzupassen. „rhb.“ erhebt jedoch nicht
den Anspruch, eine vollständige Marktübersicht
darzustellen. „rhb.“ kann keine Gewähr dafür
übernehmen, dass das zugrunde liegende Datenmaterial vollständig
ist, insbesondere nicht dafür, dass sämtliche
Versicherungsanbieter und/oder Finanzdienstleister in die Vergleiche
und Recherche einbezogen werden. Dies ergibt sich aus der riesigen
Datenfülle des Versicherungsmarktes und den daraus entstehenden
Möglichkeiten sowie den eintretenden regelmäßigen
Änderungen. Es ist durchaus möglich, dass andere Anbieter
und/oder Vermittler günstigere Prämien
anbieten.
Maklermandat und Vollmacht
Der
jeweilige Kunde ermittelt selbstständig den für sich
notwendigen Versicherungsschutz. Der Kunde informiert sich vorab über
seinen Versicherungsbedarf und über das gewünschte
Versicherungsprodukt. Der Kunde stellt sicher, dass für die
persönlichen Risiken entsprechender Versicherungsschutz
ausgesucht wird. Entscheidet sich der Kunde für einen
Versicherungsvorschlag, können der Firma „rhb.“ die
notwendigen Daten übermittelt werden. Damit bevollmächtigt
der Kunde die Firma „rhb.“, den gewünschten
Versicherungsschutz zu besorgen, es wird also ausschließlich
für den gewünschten Versicherungsschutz und nur für
die Vermittlung und Betreuung dieses Versicherungsschutzes ein
Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. Der Kunde wird der Firma
„rhb.“ alle relevanten Daten vollständig und
wahrheitsgemäß übermitteln, die zu einer
erfolgreichen Vermittlung notwendig sind. Die Firma „rhb.“
wird sich wenn notwendig mit dem Kunden telefonisch und/oder
schriftlich in Verbindung setzen, um diese Informationen vollständig
zu erhalten. Die Firma „rhb.“ prüft lediglich diese
Informationen auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit für
den Antrag. Nach erfolgreicher Vermittlung wird die Firma „rhb.“
nur auf Aufforderung durch den Kunden tätig, es besteht keine
Verpflichtung, den bestehenden Vertrag zu überprüfen oder
neuen Gegebenheiten anzupassen.
Die Firma „rhb.“
wird als Vermittler diesen Antrag fachgerecht bearbeiten und wenn
möglich für entsprechende Deckung sorgen. Weitergehende
Vereinbarungen können über entsprechende Makleraufträge
im Einzelfall getroffen werden, insbesondere wenn dem Kunden die
erarbeiteten Tarife nicht ausreichen und/oder spezielle Bedürfnisse
berücksichtigt werden müssen. Erst dieser individuell zu
treffende Maklervertrag führt zu einer individuellen
Beratung.
Vertrag und Widerspruch
Eine Gewähr
für das Zustandekommen eines Vertrages kann von der Firma „rhb.“
nicht übernommen werden. Hier entscheidet einzig und alleine der
Versicherer.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der jeweilige
Versicherer den Antrag angenommen hat. Die Firma „rhb.“
erteilt ausdrücklich keine Deckungszusage. Sollte dies erwünscht
oder im Einzelfall unbedingt notwendig sein, wird das individuell
behandelt. Die Firma „rhb.“ ist bemüht; umgehenden
Versicherungsschutz zu besorgen. Nach Deckungserteilung durch den
Versicherer wird der Antragsteller informiert. Dem
Versicherungsvertrag kann bis zum Ablauf von 30 Tagen nach Zugang des
Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der übrigen
Verbraucherinformation schriftlich widersprochen werden (Absendung
mit Nachweis genügt). Die Frist beginnt erst nach vollständiger
Vorlage der Unterlagen und nach Belehrung über das
Widerspruchsrecht. Das Recht zum Widerspruch erlischt ein Jahr nach
Zahlung der ersten Prämie.
Datenschutz und
Datenverarbeitung
Der Kunde willigt ein, dass der
Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den
Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge,
Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an
Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung
der Rückversicherung, soweit zur Beurteilung des Risikos und der
Ansprüche an andere Versicherer nötig, und/oder an den
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., zur
Weitergabe übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig
vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende
Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen
und bei künftigen Anträgen. Der Kunde willigt ein, dass der
Versicherer, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung
der Versicherungsangelegenheiten dient, allgemeine Vertrags-,
Abrechnungs- und Leistungsdaten an seine Vertreter weitergibt.
Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer
übermittelt werden, an den Versicherungsmakler nur dann, wenn es
für die Vertragsgestaltung erforderlich ist.
Gerichtsstand
Für
Kaufleute gilt 48231 Warendorf als vereinbarter
Gerichtsstand.
Schlussbestimmungen
Änderungen
oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dieses
Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung
aufgehoben werden. Sollte eine Vorschrift dieser AGB unwirksam sein
oder durch die Rechtsprechung oder gesetzliche Regelungen unwirksam
werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages
zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu
ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.